• Ein Heizkörper und ein offenes Portemonnaie
    Energieentlastungsgesetz

Energieentlastungsgesetz

Rentner und Versorgungsbeziehende sollen ab Dezember profitieren

Der dbb hat sich zu dem Gesetzesentwurf zur Zahlung einer Energiepauschale an Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsbeziehende positioniert.

Die Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erfolgte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens.

„Dass die Energiepreispauschale dem Entwurf zur Folge zum 1. Dezember 2022 an diesem Empfängerkreis ausgezahlt werden soll, korrigiert einen Fehler der vorangegangen beiden Entlastungspakete, bei denen Menschen im Ruhestand komplett außen vor gelassen worden waren“, sagte dbb Senioren Chef Horst Günther Klitzing am 27. September 2022 in Berlin. Auch sie hätten mit der allgemeinen Teuerung und höheren Energiekosten zu kämpfen: „Viele ältere Menschen mit sehr kleinen Einkommen bringt das an den Rand ihrer Existenz. Allein daher ist diese Korrektur absolut notwendig“, unterstrich Klitzing.

Für den Bereich der Pensionärinnen und Pensionäre kritisierte Klitzing allerdings, dass sich die Bundesregierung scheinbar nicht zu einem koordinierten, einheitlichen gesetzlichen Vorgehen in Bund und Ländern mit gegebenenfalls anteiliger Finanzierung durch die jeweiligen Dienstherren habe durchringen können. „Hier zeigen sich wieder einmal die nachteiligen praktischen Auswirkungen der Föderalisierung des öffentlichen Dienstrechts. Ich appelliere daher an alle Dienstherrn, die neuen Regelungen zur Energiepreispauschale wirkungsgleich auf die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten der Länder und Kommunen zu übertragen.“

 

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