Soziales Europa

Prekäre Beschäftigung und psychische Gesundheit

Ab 1. Juli hat Spanien den Ratsvorsitz. Auf Ersuchen der Regierung in Madrid befasste sich der EWSA mit den Folgen prekärer Beschäftigung für die psychische Gesundheit.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) definiert prekäre Beschäftigung wie das Europäische Parlament als eine atypische Beschäftigung, die weder ein für ein würdiges Leben notwendiges Einkommen noch ausreichenden Sozialschutz bietet. Prekäre Beschäftigung kann die unterschiedlichsten Formen annehmen. Der EWSA zählt dazu unter anderem unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung, Null-Stunden-Verträge, Abrufarbeit oder befristete Verträge zur Abdeckung eines dauerhaften Bedarfs, ständige Unsicherheit und mangelnde Autonomie.

Die Stellungnahme des EWSA betont, dass Arbeit laut Weltgesundheitsorganisation ein Faktor für die psychische Gesundheit ist.

Prekäre Beschäftigung allerdings wirke negativ. "Gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge erhöht prekäre Beschäftigung die Wahrscheinlichkeit, dass sich die psychische Gesundheit verschlechtert." Beispielsweise erhöhe eine hohe Arbeitsplatzunsicherheit die Wahrscheinlichkeit von Depressionen, Angstzuständen und Selbstmord.

Der EWSA fordert eine bessere Behördenausstattung, um die Einhaltung von Rechtsvorschriften wirksamer zu überwachen. Rechtsverstöße seien mit angemessenen Bußgeldern zu ahnden. Der Ausschuss betont die Bedeutung der Prävention zur Reduzierung arbeitsbedingter psychosozialer Risiken. Es gelte angesichts der KI-Revolution, den Einsatz künstlicher Intelligenz so zu steuern, dass arbeitsbedingten Risiken und einer Aushöhlung anderer Arbeitnehmerrechte vorgebeugt wird.

 

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