Hauptversammlung der dbb bundesseniorenvertretung
Politischer Wille ausschlaggebend
Ob amtsangemessene Alimentation oder Angebote der Altenhilfe: Die Kassenlage entscheidet häufig nicht darüber, ob etwas in die Tat umgesetzt wird.
Dies zeigte sich einmal mehr auf der Frühjahrssitzung der dbb bundesseniorenvertretung, zu der sich Mitglieder der Hauptversammlung am 29. und 30. April 2024 sich im dbb forum berlin getroffen hatten.
In seiner Rede mahnte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach einmal mehr die Umsetzung höchstrichterlicher Beschlüsse an und forderte die lange überfällige amtsangemessene Ausgestaltung von Besoldung und Versorgung der Bundesbeamten und –beamtinnen. Von ihnen verlange der Dienstherr zu recht verfassungskonformes Verhalten, liefere es - in Bezug auf die amtsangemessene Alimentation - aber selbst nicht. Das Geld stünde laut Bundesfinanzminister Christian Lindner bereit, würde aber nicht eingesetzt. Silberbach lobte das leidenschaftliche Eintreten der Bundesregierung und speziell der Bundesinnenministerin Nancy Faeser gegen den Rechtsextremismus, bedauerte aber, dass gleichzeitig der Linksextremismus und der Islamismus kleingeredet und nicht konsequent genug bekämpft würden. Entschieden wandte sich der dbb Bundesvorsitzende gegen Tendenzen, insbesondere den unterschiedlichen Polizeibehörden durch die Verschärfung des Bundesdisziplinarrechts und die Einführung eines Bundespolizeibeauftragten grundsätzlich mit Misstrauen zu begegnen.
Dr. Guido Klumpp, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO), sprach in seinem Referat über die Altenhilfe nach Paragraf 71 Sozialgesetzbuch XII. Dieser Teil der Altenhilfe umfasse kommunale, einkommensunabhängig zu gewährende Leistungen zum Erhalt der Teilhabe am öffentlichen Leben, wie Geselligkeit, Bildung und Kultur, Unterstützung bei der Mobilität und beim gesellschaftlichen Engagement, Beratung und Unterstützung zum Beispiel in Pflegefragen. Klumpp betonte: „Der gute Ort für ältere Menschen ist die Kommune.“ Dennoch habe eine Stichprobe in 33 Kommunen ergeben, dass die Angebote völlig unterschiedlich ausgestaltet seien und in 18 Prozent der Kommunen mit dem Verweis auf die Freiwilligkeit der Leistung überhaupt keine Angebote existierten. Lediglich 6 Prozent der Befragten gaben an, pro Jahr und Kopf mindestens 30 Euro für Altenhilfeleistungen auszugeben.
In einem im November 2022 im Auftrag der BAGSO erstellten Rechtsgutachten zur Altenhilfe stellte dessen Autor Prof. Johannes Hellermann klar, dass es bei diesen Infrastrukturangeboten zwar einen weiten Ermessensspielraum der politisch verantwortlichen Landkreise, auf der anderen Seite aber auch eine objektive rechtliche Verpflichtung zu Leistungen der Altenpflege gebe. Diese Verpflichtung könne man aus Sicht der BAGSO rechtlich nur schwer umsetzen, aber nutzen, um politisch Druck zu machen. Klumpp betonte, dass es „vor allem auf den politischen Willen ankommt, weniger auf die Haushaltslage.“