Kommunaler Nahverkehr Berlin: Einigung erzielt
Am 31. Mai 2017 wurden die Entgelttarifverhandlungen zwischen dem dbb und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin fortgesetzt. In der vorhergehenden Tarifrunde hatten sich die Verhandlungspartner über unterschiedliche Möglichkeiten der Verteilung des zur Verfügung stehenden finanziellen Volumens ausgetauscht.
Das Verhandlungsergebnis sieht rückwirkend zum 1. Januar 2017 eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 2,5 Prozent für alle Beschäftigten vor (Entgelttabelle siehe Mitgliederinfo (PDF) unten.)
Zudem konnte der dbb erreichen, dass die Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 6 besonders berücksichtigt werden. Für alle Beschäftigten dieser Entgeltgruppen sieht der Tarifabschluss neben der Entgelterhöhung eine einmalige Verkürzung der individuellen Stufenlaufzeiten um ein Jahr vor.
Die Forderung, das zur Verfügung stehende finanzielle Gesamtvolumen umzuverteilen und nach Entgeltgruppen zu unterscheiden, konnte der dbb in dieser Tarifrunde noch nicht durchsetzen. Für die kommenden Entgelttarifverhandlungen 2018 bleibt diese Forderung aber auf der Liste und wird weiterverfolgt.
Hintergrund
Im Jahr 2013 verständigten sich der dbb und der KAV Berlin auf einen Ergänzungstarifvertrag Zukunftssicherung zum TV-N Berlin, der ab dem Geschäftsjahr 2016 bis 2020 eine lineare Entgeltsteigerung pro Jahr im Volumen von 2,5 Prozent als Grundlage für die Entgelttarifverhandlungen vorsieht, wenn das Betriebsergebnis innerhalb einer zuvor festgelegten Bandbreite liegt. Im Gegenzug zur planbaren Entgeltentwicklung für die Arbeitgeber wurde der Ausschluss von betriebsbedingten Beendigungskündigungen für die BVG AöR und die BT GmbH bis zum Jahr 2025 geregelt.