Hessen

Infrastrukturgesellschaft: Auf gutem Weg

Am 2. August 2018 haben sich erneut Vertreter des dbb und des Landes Hessen getroffen, um über die neue Infrastrukturgesellschaft zu sprechen.

Die dbb Kommission um Hermann-Josef Siebigteroth (stv. Vorsitzender dbb Bundestarifkommission, VDStra.-Bundesvorsitzender) und Heinrich Roßkopf (Vorsitzender VDStra. Hessen) hatte den Vertretern des Hessischen Innenministeriums, des Hessischen Verkehrsministeriums und Hessen Mobil zuletzt im Juni die Befürchtungen der betroffenen Beschäftigten vorgetragen und auch konkrete Forderungen erhoben. Zu einer umfassenden Absicherung der Beschäftigten gehören demnach unter anderem der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, eine Standortsicherung und ein Versetzungsschutz. Außerdem  ein Rückkehrrecht bei etwaigen PPP-Projekten.

Das Land Hessen ost teilweise auf die Forderungen eingegangen. So besteht die Bereitschaft, im Wege einer Gesamtzusage auf betriebsbedingte Kündigungen im Zusammenhang mit der Errichtung der Infrastrukturgesellschaft sowie des Fernstraßen-Bundesamtes zu verzichten. Weiterhin ist das Land bereit, den Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnisse nach dem Fernstraßen-Überleitungsgesetz auf die Infrastrukturgesellschaft oder das Fernstraßen-Bundesamt übergegangen sind, ein Rückkehrrecht zum Land Hessen einzuräumen. Dieses Rückkehrrecht soll jedoch nur für sechs Monate gelten. Die Forderung des dbb nach einem unbefristeten Rückkehrrecht bei arbeitgeberseitig veranlasstem Wegfall von Arbeitsplätzen und künftigen PPP-Projekten wurde abgelehnt. Intensiv wurde auch über die Themen Standortsicherheit und Versetzungsschutz gesprochen.

Das Land will nun seinen ersten Entwurf überarbeiten. Ein weiterer Gesprächstermin wurde für Ende September 2018 vereinbart.

Hintergrund

Im Rahmen der Ländereinigung über die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs vom Dezember 2016 war festgelegt worden, dass die Verwaltung von Bundesautobahnen und einem Teil der Bundesfernstraßen künftig zentral vom Bund ausgeführt wird. Mit Ausfertigung und Verkündung des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes und des Fernstraßen-Überleitungs-gesetzes (FernstrÜG) vom August 2017 steht fest, dass ein Großteil der Beschäftigten in den Straßenbauverwaltungen der Länder und Landesbetrieben auf die neu zu gründende Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen übergehen wird. Im FernstrÜG ist vorgesehen, dass dieser Übergang durch einen Tarifvertrag begleitet werden soll. Ein Tarifvertrag ist deshalb notwendig, um Nachteile auf Seiten der Beschäftigten zu vermeiden und die Akzeptanz des Transformationsprozesses zu erhöhen. Gleichzeitig gilt es, die künftigen Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in der Infrastrukturgesellschaft und möglichen regionalen Tochtergesellschaften rechtssicher tarifvertraglich auszugestalten. Für diejenigen Beschäftigten, die nicht wechseln, gilt es nach Ansicht des dbb, Absicherungsregelungen zu schaffen.

 

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