Mecklenburg-Vorpommern

Gesetzentwurf zur Besoldungsstruktur vorgelegt

Am 18. September 2023 hat die Landesregierung im Rahmen einer verbundenen Verbands- und Ressortanhörung den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Der dbb Landesbund Mecklenburg-Vorpommern betonte, dass die Reform unabhängig von der anstehenden Einkommensrunde gesehen werden müsse.

„Nach fast einjährigen Verhandlungen im sogenannten Besoldungsdialog zur Umsetzung der jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe konnten wir uns mit dem Finanzministerium und in Teilen auch mit der Staatskanzlei auf den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verständigen“, sagte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht in Schwerin. „Wir haben nun bis Ende Oktober Zeit, ihn in unseren Gremien zu beraten und zu bewerten. Dem dbb war es in den Gesprächen immer wichtig, die Besoldungsstruktur von der anstehenden Einkommensrunde zu entkoppeln, so dass jetzt zunächst versucht wird, eine verfassungsgemäße Alimentation und darüber hinaus attraktivitätssteigernde Regelungen zu installieren, bevor die Tarifrunde mit der TdL und die Übertragung des Ergebnisses auf den Beamtenbereich in Angriff genommen wird.“

Wesentliche Inhalte des Besoldungsdialogs und damit auch des Gesetzentwurfs sind:

- die jeweils ersten Erfahrungsstufen der A-Besoldung sowie der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 werden um 3 Prozent erhöht, die jeweils zweiten Erfahrungsstufen um 2 Prozent, alle anderen Erfahrungsstufen steigen um 1 Prozent, mit dementsprechenden Auswirkungen auch auf die Versorgung

- die Prozentsätze der jährlichen Sonderzahlung werden auf 40 Prozent in A 1 bis A 9, 35 Prozent in A 10 bis A 12 und 30 Prozent ab A 13 erhöht, das gilt auch für die Versorgung

  • der Kinderzuschlag wird auf 175 Euro je Kind erhöht; A 4 zuzüglich 60 Euro, A 5 55 Euro und A 6 40 Euro
  • es wird ein einheitlicher Betrag für das dritte und weitere Kinder geschaffen, die bisherige Regelung per Erlass entfällt
  • der Sonderbetrag der Sonderzahlung wird von 25,56 Euro je Kind auf 300 Euro je Kind erhöht.

Die vorstehenden Regelungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

„Ob die Betroffenen noch in diesem Jahr einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen sollen, wird Gegenstand der Beratungen in unseren Gremien sein. Im Übrigen hat die Landesregierung im zurückliegenden Besoldungsdialog immer wieder betont, dass sie sich dem Koalitionsvertrag verpflichtet fühlt, wonach künftige Tarifabschlüsse mit der TdL zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen übertragen werden sollen. Deshalb ist es für uns und unsere Mitglieder, egal ob Beamte oder Tarifbeschäftigte, wichtig, in der anstehenden Tarifrunde mit Druck auf der Straße für einen akzeptablen Tarifabschluss zu kämpfen, der auch die anhaltend hohe Inflationsrate berücksichtigt“, so Knecht.

 

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