Fraport AG: Ertragsbeteiligung erhöht

Der dbb hat sich mit der Fraport AG auf eine Verlängerung und Verbesserung der Regelungen zur Ertragsbeteiligung der Fraport-Beschäftigten für das Jahr 2015 geeinigt. Die Beschäftigten erhalten je nach Beschäftigungsprozentsatz auf Basis des Jahres 2014 eine Ertragsbeteiligung in Form von pauschalversteuerten Sachleistungen. Voraussetzung ist, dass sie am 1. Oktober 2015 in einem Beschäftigungsverhältnis zur Fraport AG stehen und dem dort geltenden Tarifrecht unterfallen.

Die Ertragsbeteiligung ist wie folgt gestaffelt:

  • Vollzeit sowie Teilzeit ab 75 Prozent: 560 Euro
  • Teilzeit ab 50 bis unterhalb 75 Prozent: 430 Euro
  • Teilzeit unterhalb 50 Prozent: 300 Euro

Auch die Studierenden sind in dieses System einbezogen. Auszubildende und Praktikanten erhalten eine Ertragsbeteiligung in Höhe von 430 Euro.

Die Beschäftigten, bei denen im Kalenderjahr 2014 für weniger als zwölf Monate Anspruch auf Entgelt bestand, bei denen sich der Beschäftigungsprozentsatz geändert hat oder die vom Auszubildenden- oder Praktikantenstatus in ein tarifliches Arbeitsverhältnis übernommen wurden, erhalten für jeden Monat des Jahres 2014 mit Anspruch auf Entgelt ein Zwölftel der jeweils einschlägigen Beträge.

Auszahlung ab Oktober 2015

Die Auszahlung der Ertragsbeteiligung erfolgt zu je einem Drittel im Oktober, November und Dezember 2015. Die Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis während der Ausschüttungsmonate endet, erhalten für jeden Ausschüttungsmonat, in dem kein Anspruch auf Entgelt mehr besteht, das jeweilige Drittel als Bruttoauszahlung mit der letzten Entgeltabrechnung.

Die Beschäftigten, die im Jahr 2015 vor dem 1. Oktober in Rente gehen, erhalten die Ertragsbeteiligung mit der letzten Entgeltabrechnung als Bruttoauszahlung.

 

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