• EKR 2018: Einigung
    Gewerkschaften und Arbeitgeber erläutern die Tarifeinigung vom 18. April 2018 den Medienvertretern. Der dbb Bundesvorsitzender Ulrich Silberbach, der ver.di Bundesvorsitzende Frank Bsirske, der Bundesinnenminister Horst Seehofer und der Präsident der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Thomas Böhle (v.r.n.l.)

Öffentlicher Dienst: Einkommensrunde 2018 bei Bund und Kommunen

Einigung - Silberbach: „Wir haben geliefert“

„Reale Zuwächse und Zukunftsperspektive: Die wochenlangen Proteste und über 40 Stunden intensiver Verhandlungen haben sich gelohnt“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach nach der Einigung im Tarifkonflikt für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen.

„Die neue Einkommenstabelle TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen) liegt nach ihrem Umbau im März 2020 um 7,5 Prozent über der alten. Für alle Kolleginnen und Kollegen ergibt sich daraus ein sehr deutliches Plus im Geldbeutel. Wir sind angetreten, den Einkommensrückstand zur Privatwirtschaft zu verringern und wir haben geliefert“, so Silberbach am 18. April 2018 in Potsdam.

Mit dem Wegfall der alten Erfahrungsstufe eins und der Neubewertung und Anhebung der übrigen Stufen werde die Einkommenstabelle im TVöD durchgreifend modernisiert und in ihrer Struktur verbessert, ergänzte der dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer: „Wir haben die schwierige Balance hinbekommen, etwas für Berufseinsteiger und die Nachwuchsgewinnung zu tun und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Fachkräftemarkt zu verbessern.“

Positiv hob Ulrich Silberbach außerdem die vereinbarte Konkretisierung der in der Koalitionsvereinbarung zugesagten Übernahme der Personalkostensteigerungen im Pflegebereich durch den Bund hervor: „Das schafft endlich längst überfällige Entwicklungsperspektiven und mildert die besonderen Belastungen in den Pflegeberufen.“

Abschließend stellte der dbb Bundesvorsitzende klar, dass die Einkommensrunde 2018 erst beendet ist, wenn die Tarifeinigung auf die Bundesbeamten übertragen wurde. Silberbach: „Der Anspruch der Beamtinnen und Beamten des Bundes ist eindeutig: Wir erwarten bei Einmalzahlung und Tabellensteigerung eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Potsdamer Tarifabschlusses und begrüßen, dass der Bundesinnenminister bereits zugesagt hat, sich gegenüber dem Bundestag genau dafür einzusetzen.“ 

Wesentliche Verhandlungsergebnisse:

  • die Tabellenwerte werden linear in drei Schritten um 3,19 Prozent (1.3.2018), 3,09 Prozent (1.4.2019) und 1,06 Prozent (1.3.2020) erhöht
  • die Auszubildenden- und Praktikantenentgelte erhöhen sich um jeweils 50 Euro (1.3.2018 und 1.3.2019)
  • Sobald gesetzliche Regelungen zur Refinanzierung der Krankenhäuser geschaffen worden sind, werden (möglichst noch 2018) Verhandlungen über die Verbesserung der tarifvertraglichen Vorgaben aufgenommen.

Video-Statement von dbb Chef Ulrich Silberbach

Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer, Azubis und Praktikanten des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.

 

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