Branchentag in Bonn

Die Kommunalverwaltung gibt dem Staat ein Gesicht

In den Kommunen erleben Bürger die Folgen von Gesetzen und Verordnungen unmittelbar. Umso wichtiger ist es, dass hier ausreichend qualifiziertes Personal arbeitet.

Darauf hat der dbb Vize und Fachvorstand Tarifpolitik, Volker Geyer, beim dbb Branchentag der Kommunalverwaltung am 17. Januar 2017 in Bonn hingewiesen. „Egal ob es der Antrag für einen neuen Personalausweis ist oder das Gespräch mit Ordnungsamtsmitarbeitern auf der Straße: Die Kolleginnen und Kollegen der Kommunalverwaltung geben dem Staat ein menschliches Gesicht – mit viel Kompetenz und Leidenschaft“, sagte Geyer. Um diese Dienstleistungen verlässlich erfüllen zu können, müsse von der Politik mehr investiert werden. Andernfalls riskiere man eine wachsende Staatsverdrossenheit. „Gerade in den Städten und Gemeinden brauchen wir deshalb mehr Personal. Das bekommen wir aber nur, wenn wir Leistung entsprechend honorieren.“

Der stellvertretende Vorsitzende der dbb Bundestarifkommission, Andreas Hemsing, unterstrich die Bedeutung einer bürgernahen Verwaltung mit Verweis auf die besonderen Herausforderungen der vergangenen Jahre. „Die Aufnahme und Versorgung von Menschen auf der Flucht wäre beispielsweise ohne den besonderen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen – oft weit über die eigentlichen dienstlichen Pflichten hinaus – nicht möglich gewesen. Das verdient Anerkennung, und zwar nicht nur in Sonntagsreden, sondern auch ganz praktisch in Form von angemessenen Gehältern und ordentlichen Arbeitsbedingungen. Gerade in der Nachwuchsgewinnung muss etwa die derzeitige Befristungspraxis endlich ein Ende haben“, so Hemsing, der auch Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft ist.

Hintergrund:

Bei den dbb Branchentagen diskutieren die Beschäftigten mit den Vertretern des dbb und seiner Mitgliedsgewerkschaften über die Forderungen zur anstehenden Einkommensrunde mit Bund und Kommunen. Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 1,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 145.660 Arbeitnehmer des Bundes und 1.278.075 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.915 Beamte, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.

 

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