Hauptversammlung der dbb senioren
Beitragsgerechtigkeit bei Betriebsrenten gefordert
Die dbb bundesseniorenvertretung fordert für Betriebsrenten die Rückkehr zur Regelung von vor 2004, nach der gesetzlich Krankenversicherte nur den halben Beitragssatz auf Versorgungsbezüge zahlen mussten. Die Regelung schließt auch Betriebsrenten des öffentlichen Dienstes mit ein.
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vom 1. Januar 2004 hatte die damalige rot-grüne Koalition geregelt, dass Rentenbezieherinnen und -bezieher auf Betriebsrenten statt des hälftigen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen müssen, um die Einnahmen der GKV zu erhöhen. „Schon im damaligen Gesetz wurde außer Acht gelassen, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung bereits aus Einkommen gezahlt werden, das der Beitragspflicht zur GKV unterliegt“, kritisierte der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Horst Günther Klitzing auf der virtuellen Hauptversammlung der dbb bundesseniorenvertretung am 20. April 2021 in Berlin.
„Die GKV profitiert seit langem von der hohen Beschäftigtenzahl in Deutschland und den damit verbundenen Einnahmen. Damit ist diese doppelte Beitragszahlung nicht mehr zu rechtfertigen und muss zurückgenommen werden“, fordert Klitzing. Darüber hinaus löse der 2020 eingeführte dynamische Freibetrag in Höhe von aktuell 164,50 Euro das Problem nur teilweise: „Die Neuregelung haben wir damals als ersten Schritt zu mehr Beitragsgerechtigkeit begrüßt. Er führt zwar dazu, dass Betriebsrenten bis zu dieser Höhe nicht unter den Krankenversicherungsbeitrag fallen und Betriebsrenten damit bis zur Höhe von 329 Euro nur dem halben Beitragssatz unterliegen. Für alle darüber liegenden Betriebsrentenanteile bleibt es aber bei der vollen Beitragspflicht.“ Dasselbe gelte für Versorgungsbezüge von Beamtinnen und Beamten, auf die seit 2004 ebenfalls der volle Beitrag zur GKV zu zahlen ist. „Diesem Personenkreis kommt der Freibetrag gar nicht zugute“, so Klitzing.