Baden-Württemberg

Bei Scheitern des 4-Säulen-Modells: Finanzminister kündigt Nachzahlung an

Finanzminister Danyal Bayaz hat angekündigt, dass das Land rückwirkend Nachzahlungen leisten werde, sollten sich die Reform der Besoldung und Versorgung nach dem sogenannten 4-Säulen-Modell als nicht verfassungskonform erweisen. Der BBW zeigte sich darüber am 17. Januar 2023 erfreut.

„Wir werten diese Zusage als Ergebnis der vertrauensvollen Zusammenarbeit bei der Ausgestaltung des 4-Säulen-Modells“, sagte BBW Chef Kai Rosenberger. Der BBW habe das Finanzministerium in den zurückliegenden Monaten als fairen Partner in Fragen rund um die Alimentation erlebt, der großes Interesse daran habe, dass die Beamtinnen und Beamten im Land verfassungskonform besoldet werden.

Anlass für die Zusage aus dem Finanzministerium war die Ankündigung des Deutschen Richterbundes Baden-Württemberg, man werde die Regelungen des einer gerichtlichen Überprüfung zuführen.

Durch die Zusage des Finanzministeriums, etwaige Nachzahlungen von Amts wegen rückwirkend zu leisten, erübrigt sich für die Beamtinnen und Beamten das Einlegen von Widersprüchen beziehungsweise das Stellen von Anträgen gegen die entsprechenden Regelungen.

Soweit Widersprüche beziehungsweise Anträge bereits eingereicht wurden oder künftig werden, ist das Ministerium für Finanzen damit einverstanden, dass diese bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage einvernehmlich ruhend gestellt werden. Die Einrede der Verjährung wird in diesen Fällen nicht erhoben, es sei denn, dass der geltend gemachte Anspruch bereits bei der Geltendmachung verjährt oder verwirkt war.

 

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