Bundesfernstraßenreform

Autobahn GmbH: Eingruppierung auf der Zielgeraden

„Der dbb ist den gesteckten Zielen bei der Eingruppierung für die Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes mit dem heutigen Verhandlungstag ein erhebliches Stück nähergekommen. Jetzt fehlen noch die letzten Detailabstimmungen“, sagte der dbb Verhandlungsführer Volker Geyer am 18. März 2019.

„In der vorläufigen Schlussrunde dieser Verhandlungsgruppe am 5. April 2019 erwarten wir bei der Eingruppierung abschließende Verhandlungsergebnisse, die von den Beschäftigten in den Bereichen Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Bundesautobahnen positiv bewertet werden können", machte der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb die Erwartungshaltung an die Arbeitgeber klar.

Nachdem in der vorangegangenen Verhandlungsrunde am 13. Februar 2019 bereits eine Einigung auf die künftige Eckeingruppierung in die Entgeltgruppe 6 von ausgebildeten Straßenwärtern sowie von Beschäftigten im Werkstattbereich mit entsprechender Berufsausbildung und Tätigkeit erzielt werden konnte, sind die Arbeitgeber nunmehr auf Forderungen nach bestimmten Funktionsmerkmalen im Straßenbetriebsdienst und ihre tarifliche Bewertung eingegangen. Diese Abstimmungen betreffen zum Beispiel Beschäftigte in der Bauüberwachung, als Verwalter des Gerätehofs, als Leiter einer Kolonne beziehungsweise Kolonnenführer und auch die Operatoren in der Verkehrsleitstelle. Die noch vorläufigen Verhandlungsergebnisse zur Eingruppierung ergeben dabei mittlerweile ein stimmiges Bild von der künftigen aufgabengerechten Eingruppierung. Für den Bereich Straßenbetriebsdienst noch auszugestalten sind die Merkmale und die Heraushebungskriterien zur Eingruppierung von Leitungen und stellvertretenden Leitungen von Autobahnmeistereien. Hierüber besteht mit den Arbeitgebern grundsätzlich bereits ein gemeinsames Verständnis, das in den weiteren Verhandlungen noch umzusetzen ist.
 

Von der dbb Verhandlungskommission mit den Vertretern von VDStra., komba und BTB wird neben der Aufwertung der insoweit speziellen Tätigkeitsmerkmale unter anderem für Meister und Techniker sowie für Ingenieure weiterhin eine bessere Durchlässigkeit bei der Eingruppierung und für Höhergruppierungen gefordert. Mit der Durchlässigkeit soll sichergestellt werden, dass neben den formal entsprechend ausgebildeten Beschäftigten auch die mit den einschlägigen Aufgaben betrauten Beschäftigten ohne diese Ausbildung dieselbe Eingruppierung beanspruchen können.


Die Verhandlungen werden am 5. April 2019 in Berlin fortgesetzt. Bis dahin wird eine gemeinsame Fachgruppe aus Vertretern von dbb, ver.di und der Arbeitgeberseite an möglichst einigungsfähigen Texten zum künftigen Eingruppierungstarif bei der Autobahn GmbH des Bundes arbeiten.

 

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