Menschenrechte
Ältere im Fokus
Die Vereinten Nationen unternehmen einen ersten Schritt in Richtung Konvention zum Schutz der Rechte älterer Menschen.
Die Rechte älterer Menschen sind in vielen Staaten auf der Welt nicht ausreichend geschützt. Um das zu ändern, haben sich eine Vielzahl von Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen für die Erarbeitung eines verbindlichen Vertrags zu den Rechten Älterer eingesetzt. Auf seiner Sitzung am 3. April 2025 hat der UN-Menschenrechtsrat der Gründung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe hierfür einstimmig zugestimmt.
„Menschenrechte gelten für alle. Doch sie sind zu allgemein formuliert und berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse und Gefährdungen Älterer nicht“, sagte Horst Günther Klitzing, Vorsitzender der dbb bundesseniorenvertretung. „Der Anfang zur Stärkung der Altenrechte auf internationaler Ebene ist nun gemacht. Die dbb bundesseniorenvertretung begrüßt die Initiative des UN-Menschenrechtsrats ausdrücklich.“ Klitzing betonte außerdem, dass die Senioren und Seniorinnen im dbb sich national für die Aufnahme des Alters als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes einsetzen. „Und auf europäischer Ebene engagieren wir uns im Rahmen der CESI für die Erweiterung Europäischen Sozialcharta um weitere Rechte älterer Menschen.“
Hintergrund: Obwohl die Menschenrechte universell gelten, zeigen zahlreiche Berichte und Studien, dass ältere Menschen weltweit in vielen Bereichen benachteiligt werden. Sie sind oft von Diskriminierung betroffen, haben erschwerten Zugang zu medizinischer Versorgung, sind in Krisensituationen besonderen Risiken ausgesetzt und in vielen Ländern nicht sozial abgesichert. Eine UN-Altenrechtskonvention soll dazu beitragen, bestehende Schutzlücken zu schließen, indem sie Staaten weltweit zu konkreten Maßnahmen verpflichtet. Eine solche Konvention wird seit langem gefordert, etwa vom Deutschen Institut für Menschenrechte, aber auch von der BAGSO, deren Mitglied die dbb bundesseniorenvertretung ist.