dbb magazin 03/2016 - page 19

Der Fall des Monats
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Info
Der dbb gewährt den Einzel-
mitgliedern seiner Mitglieds-
gewerkschaften berufsbezo-
genen Rechtsschutz.
Zuständig dafür sind die
Juristen in den dbb Dienst­
leistungszentren in Berlin,
Bonn, Hamburg, Nürnberg
und Mannheim. Das dbb
magazin dokumentiert den
„Fall des Monats“.
Besoldung:
Ausgleichszulage für nach
Berlin versetzte Landesbeamte
Vermindert sich die Grundbesoldung eines Lan-
desbeamten (etwa aus Nordrhein-Westfalen)
durch die Versetzung in das Land Berlin, so steht
ihm nach Auffassung des Verwaltungsgerichts
Berlin (Az.: 36 K 225.14, Urteil vom 14. Juli 2015)
eine Ausgleichszulage gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1
des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) in der
Fassung der Bekanntgabe vom 6. August 2002 zu.
§ 13 Abs. 2 BBesG galt gemäß
Art. 125 a GG bis 30. Juni 2011
und ist durch den neu einge-
führten § 1 b Abs. 1 Nr. 1 des
Landesbesoldungsgesetzes
Berlin in das Berliner Landes-
recht überführt worden. Hier-
nach erhalten Beamte eine
Ausgleichszulage, wenn sich
die Dienstbezüge des Beamten
aus dienstlichen Gründen ver-
ringern.
Ein aus dem Land Nordrhein-
Westfalen in das Land Berlin
versetzter Beamter, der als
bester Kandidat aus einem Aus-
wahlverfahren hervorgegangen
ist, muss vom aufnehmenden
Dienstherrn übernommen
werden. Die anzunehmenden
dienstlichen Gründe für die Ver-
setzung ergeben sich ohne Wei-
teres aus der dem Grundsatz
der Bestenauslese folgenden
Entscheidung zugunsten des
ausgewählten (Versetzungs-)
Bewerbers.
Das Verfahren konnte erfolg-
reich durch das Dienstleis-
tungszentrum Ost geführt
werden. Dem betroffenen
Beamten konnten so Nach­
zahlungsbeträge von rund
20 000 Euro gesichert werden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
ak
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